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Pressemitteilung
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Handwerksbäckerei Gehri durchläuft Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung

  • Geschäftsbetrieb in der Produktion und den 31 Filialen läuft uneingeschränkt weiter

  • Rund 230 Mitarbeiter bis einschließlich Februar über das Insolvenzgeld abgesichert

  • Erfahrenes Beratungsteam, vorläufige Sachwalterin sowie Hauptgläubigerin unterstützen die Bäckerei bei der Sanierung

 

Titisee-Neustadt, 28. Dezember 2018

Die Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG durchläuft ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Einen entsprechenden Antrag stellte das Unternehmen Mitte Dezember beim Amtsgericht Freiburg. Ungeachtet des Sanierungsverfahrens läuft der Geschäfts- und Bäckereibetrieb sowohl in der Produktion am Stammsitz in Titisee-Neustadt als auch in den 31 Filialen ohne Einschränkungen weiter. Die rund 230 Mitarbeiter des Unternehmens sind bis einschließlich Februar über das Insolvenzgeld abgesichert.

Ursache der wirtschaftlichen Schieflage der Bäckerei ist das veränderte Einkaufsverhalten vieler Kunden aufgrund einer zunehmenden Versorgung durch Backautomaten in Supermärkten und Discountern. „Letztlich hat das dazu geführt, dass mehrere unserer Filialen und Backshops nicht mehr mit Gewinn betrieben werden konnten. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Bäckerei Gehri mit Hilfe eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung zu sanieren“, erklärt Geschäftsführer Thomas Schuble.

Schuble wird bei der Sanierung unterstützt durch ein erfahrenes Beraterteam um Norbert Beigel von Beigel Petermann & Partner, Michael Rüth von der Beratungsgesellschaft usrs sowie Andreas Wolf von der Winterhoff Rechtsanwälte GmbH. Das Amtsgericht Freiburg bestellte außerdem Rechtsanwältin Simone Kaldenbach von Schultze & Braun zur vorläufigen Sachwalterin.

„Mit diesem Team sehe ich die Bäckerei gut aufgestellt, um den angefangenen Sanierungsweg zu Ende zu gehen. Wir haben bereits vor dem Antrag auf Eigenverwaltung umfassend begonnen die Lage der Bäckerei eingehend zu analysieren, Schwachstellen aufzudecken und Maßnahmen zu definieren, um diese Schwachstellen zu beseitigen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das in einem überschaubaren Zeitraum gelingen wird“, sagt Schuble.

Weder Kunden noch Geschäftspartner müssen sich Sorgen machen, dass sich an den hohen Qualitätsstandards der Bäckerei etwas ändern wird. „Wir stehen als Bäckerei weiterhin für ehrliche Handwerkskunst, regionale Zutaten, hohe Qualität sowie seit Generationen in der Familie überlieferte Originalrezepte ohne industriell hergestellte Backmischungen. Ich habe eine hochmotivierte Mannschaft in den Filialen und in der Produktion, die eine tolle Arbeit leistet“, sagt Schuble.

Auch die Sparkasse Hochschwarzwald als Hauptgläubigerin steht vollumfänglich hinter dem Unternehmen und unterstützt die Sanierung. Schuble: „Hier können wir uns auf einen verlässlichen Partner stützen, mit dessen Hilfe wir unsere Bäckerei sicher wieder auf stabiles Fundament stellen können.“

Bei einer Sanierung in Eigenverwaltung bleibt – im Gegensatz zu einem klassischen Insolvenzverfahren – die Geschäftsführung des Unternehmens voll handlungsfähig. Einen Insolvenzverwalter gibt es nicht, lediglich einen Sachwalter. Ein derartiges Verfahren wird vom Gericht nur dann angeordnet, wenn es hinreichende Aussichten auf einen Sanierungserfolg gibt.

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